Landesförderung Baden-Württemberg

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Seit 2005 werden keine Landeszuschüsse mehr für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Eine Beantragung von Zuschüssen ist ggfs. über die Stiftungen der Katholischen Kirche in Baden-Württemberg und der Evangelischen Kirche für Ferienaufenthalte in eigenen gemeinnützigen Familienferienstätten möglich.

Für die Durchführung von Familienbildungsfreizeiten kann Familienbildungsträgern eine Erstattung notwendiger Ausgaben in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Familie, ausbezahlt werden.

Landesprogramm „STÄRKER nach Corona“

Die pandemiebedingten Schließungen der Schulen und Betreuungseinrichtungen waren für alle Familien ein gravierender Einschnitt. Von den negativen Folgen besonders betroffen sind Familien, die auch schon vor der Pandemie belastet waren.

Das Landesprogramm „STÄRKER nach Corona“ setzt auf gezielte Angebote für Familien, die in ihrem Alltag besonders viel leisten müssen, wie zum Beispiel Familien mit Kindern, die eine Behinderung haben, in denen ein Elternteil verstorben ist oder in denen ein Familienmitglied eine psychische Erkrankung hat.

Das Land finanziert regelmäßig im Zuge des Landesprogramms STÄRKE Familienbildungsfreizeiten, die von kommunalen Jugendämtern organisiert werden. Neu ist die Kooperation auf Landesebene, damit auch für Zielgruppen mit sehr speziellen Bedürfnissen Angebote gemacht werden können. Für diese Freizeiten stellt das Land im Jahr 2023 zusätzlich 700.000 Euro bereit. Durch die Erhöhung der Mittel für Familienbildung um 1.000.000 Euro pro Jahr ab 2024 wird die Grundlage geschaffen, diese Angebote auch längerfristig fortzuführen.

Themen und Termine der Freizeiten werden in den kommenden Wochen auf der Webseite des Kommunalverbands für Jugend und Soziales sowie auf den Seiten der teilnehmenden Einrichtungen bekannt gegeben. Die Anmeldungen erfolgen direkt über die ausrichtende Einrichtung.

Weitere Informationen finden Sie hier oder hier.

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