Landesförderung Brandenburg

Zurück zur Übersicht

Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert werden Erholungsaufenthalte für Familien mit Wohnsitz im Land Brandenburg. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist ein Aufenthalt in Familienferienstätten oder in anderen, für den Zweck der Familienerholung geeigneten und finanziell angemessenen Einrichtungen und Ferienunterkünften. Die Förderung ist im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel einmal jährlich möglich.

Einkommensgrenzen

Es gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von max. 150 % der Regelleistung bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Maßgebend sind jeweils die am Jahresanfang gültigen Sätze.

Familien, die im letzten Monat vor Antragstellung Sozialleistungen (z. B. ALG II, Sozialgeld, Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen) erhalten und die sonstigen Voraussetzungen für die Ferienzuschüsse erfüllen, erhalten die Zuschüsse ohne weitere Einkommensprüfung.

Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens 5, höchstens 14 Tage; in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen zulässig. An-/Abreisetag gelten als ein Tag.

Zuschussleistungen

Pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied 10 Euro.

Zuständige Stelle und Antragsverfahren

Anträge können gestellt werden beim

Landesamt für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Tel.: 0355 / 2893-800 oder 0355 / 2893-853
E-Mail: familienferien@lasv.brandenburg.de

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes senden bei Bedarf ein Antragsformular zu, beraten in Fragen der Antragstellung und informieren über die Förderbedingungen. Antragsformulare finden Sie auch im Internet unter www.lasv.brandenburg.de.

Bestellformular

Folgend können Sie unsere Veröffentlichungen (kostenfrei) bestellen. Zur Deckung der Portokosten senden Sie uns bitte einen adressierten und frankierten Rückumschlag zu. Nach der Bestellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail.