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Pressemitteilung: Land M-V aktualisiert Richtlinie zur Förderung der Familienerholung

11. März 2026

[Rerik, 11.03.2026]

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Richtlinie zur Förderung der Familienerholung nach § 16 SGB VIII überarbeitet und die Förderungsbedingungen angepasst.

Familienerholung ist grundsätzlich ein Angebot für alle Familien. Die Individualförderung des Landes richtet sich jedoch speziell an Familien in Mecklenburg-Vorpommern, die von Armut betroffen sind und sich einen Erholungsurlaub nicht leisten könnten.

Umso wichtiger ist es, diese Unterstützung bekannt zu machen, damit möglichst viele anspruchsberechtigte Familien erreicht werden können.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Der Fördersatz erhöht sich von bisher 30,00 € auf künftig 35,00 € pro Person und Übernachtung.

• Gefördert werden Aufenthalte von mindestens fünf bis maximal sieben Nächten.

• Die bisherige Staffelung der Fördersätze entfällt.

• Jede Familie kann das Angebot einmal pro Jahr nutzen. Dafür sind entsprechende Erklärungen zur Vermeidung von Doppelförderungen erforderlich.

• Förderanträge können ausschließlich von Trägern gestellt werden, die die Maßnahme selbst durchführen. Eine Weiterleitung der Mittel an andere Träger ist nicht mehr zulässig.

• Voraussetzung für die Antragstellung ist zudem, dass der Träger seinen Sitz oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern hat.

Mit diesen Anpassungen schafft das Land klare Strukturen und stärkt die Familienerholung im Bundesland. Gerade für Familien mit geringem Einkommen sind solche Angebote eine wichtige Unterstützung für Erholung, Teilhabe und gemeinsame Zeit.

Kontakt:

Arbeitskreis Familienerholung Mecklenburg-Vorpommern

Claudia Baude, Vorsitzende des Arbeitskreises Familienferienstätten Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: claudia.baude@awosano.de