Urlaub mit der
Familie

Petition: Erhalt von Bundesmitteln zur Bauförderung von Familienferienstätten

Die Bundesregierung plant, die im Haushalt vorgesehene Förderung von Familienerholung drastisch zu kürzen. Sollten auch Sie der Meinung sein, dass die Familienerholung in Deutschland bestehen bleiben muss, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unser Petition unter https://www.openpetition.de/…/erhalt-von-bundesmitteln… unterschreiben würden. Jede Stimme zählt!


Der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. fordert, dass der im Kabinettsbeschluss vom 05.07.2023 getroffene Entschluss, die Förderung von Familienerholung ganz einzustellen
nicht umgesetzt wird. Der Haushaltstitel 1703-893 22 (Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für Sanierungsmaßnahmen und zur Einrichtung von Familienferienstätten) muss in mindestens der bisherigen Höhe erhalten bleiben. Die geplanten Kürzungen in Bereichen der Familienpolitik sind insbesondere mit Blick auf die Familienerholung § 16 SGB VIII nicht hinnehmbar. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung betrachtet das politische Vorhaben, den Haushaltsansatz, Kapitel 1703, Titel 893 22: Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für Sanierungsmaßnahmen und zur Einrichtung von Familienferienstätten zu kürzen mit Sorge und befürchtet, dass immer weniger Einrichtungen der gemeinnützigen Familienerholung zukünftig erhalten bleiben können. Der Investitionsstau der Einrichtungen ist durch die fehlende Co-Finanzierung vieler Bundesländer seit geraumer Zeit gegeben. Durch den Wegfall des Bautitels auf Bundesebene besteht die Gefahr, weitere gemeinnützige Familienferienstätten, als Teil der sozialen Infrastruktur in Deutschland, zu verlieren. Der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. appelliert an die Bundesregierung durch den Bautitel des Bundesfamilienministeriums, den Erhalt der gemeinnützigen Familienferienstätten zu gewährleisten, um den steigenden Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden und Familienerholung mit ihrem unverzichtbaren sozialen und gesellschaftlichen Beitrag zu stärken.
Die Geschäftsstelle des Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. (BAG FE) wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend aufgebaut.
Zahlreiche Aktivitäten der BAG FE sind umgesetzt worden, die den Erhalt der Einrichtungen und deren Angebote für Familien in Deutschland absichern konnten. Der BAG FE droht nun durch den vorliegenden Kabinettsbeschluss der Zerfall. Der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. appelliert an die Bundesregierung:

  1. den Erhalt der gemeinnützigen Familienferienstätten zu gewährleisten und den Bautitel in mindestens der bisherigen Höhe zu erhalten!
  2. die Geschäftsstelle der BAG FE zu erhalten!

Die Angebote der gemeinnützigen Familienerholung stehen prinzipiell allen Familien offen; in der Praxis richten sie sich zielgenau vor allem an Familien in besonderen Belastungssituationen, junge Eltern, Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Großelternfamilien, Familien mit Mehrlingsgeburten, Familien mit kleinem Einkommen und Familien in denen zum Beispiel Langzeitarbeitslosigkeit oder andere Umstände eine Belastung darstellen. Die Familienerholung ist ein wichtiger, leistungsfähiger und tragender Bestandteil der sozialen Infrastruktur Deutschlands. Der Wegfall der Förderung würde bedeuten, dass eine wichtige Säule der unterstützenden Leistungen gerade für die Schwächeren eingespart wird und die Schere zwischen Arm und Reich sich in Deutschland weiter öffnet.

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Der Tag soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wurde 1993 von den Vereinten Nationen ausgerufen. Ziel war, mehr Aufmerksamkeit auf die oft schwierigen Lebensumstände von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu lenken.

Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan ins Leben gerufen. Der Leitgedanke des Maßnahmenpakets ist die Inklusion: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt in der Mitte der Gesellschaft leben können – ohne jegliche Diskriminierung etwa im Arbeitsalltag oder in der Schule. 

Die Caritas weist ebenfalls in einer Pressemitteilung auf die Bedeutung der Rechte der Menschen mit Behinderung, insbesondere auf ihr Recht auf Arbeit, hin:
Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Dabei gehe es sowohl um mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt als auch um das generelle Recht auf Arbeit. Denn außer in Nordrhein-Westfalen haben Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz.

Auch von einem inklusiven Arbeitsmarkt sei Deutschland noch weit entfernt. Das habe die zweite Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gezeigt. Im Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte von August 2023 heißt es, dass weder die Strukturen beruflicher Bildung noch der Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet seien und immer noch zu wenige Menschen mit Behinderung den Sprung von einer Werkstattbeschäftigung in den allgemeinen Arbeitsmarkt schafften. Zwar habe die Bundesregierung Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geschaffen, wie zum Beispiel einen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, doch werde diese Möglichkeit kaum genutzt.

Die Rahmenbedingungen im Arbeitsleben müssen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst werden, denn auch die Betriebe profitieren von einer inklusiven und diversen Mitarbeiterschaft, die Werte wie Toleranz, Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme lebt.

Der Tag soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wurde 1993 von den Vereinten Nationen ausgerufen. Ziel war, mehr Aufmerksamkeit auf die oft schwierigen Lebensumstände von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu lenken.

Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan ins Leben gerufen. Der Leitgedanke des Maßnahmenpakets ist die Inklusion: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt in der Mitte der Gesellschaft leben können – ohne jegliche Diskriminierung etwa im Arbeitsalltag oder in der Schule.

Die Caritas weist ebenfalls in einer Pressemitteilung auf die Bedeutung der Rechte der Menschen mit Behinderung, insbesondere auf ihr Recht auf Arbeit, hin:
Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Dabei gehe es sowohl um mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt als auch um das generelle Recht auf Arbeit. Denn außer in Nordrhein-Westfalen haben Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz.

Auch von einem inklusiven Arbeitsmarkt sei Deutschland noch weit entfernt. Das habe die zweite Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gezeigt. Im Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte von August 2023 heißt es, dass weder die Strukturen beruflicher Bildung noch der Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet seien und immer noch zu wenige Menschen mit Behinderung den Sprung von einer Werkstattbeschäftigung in den allgemeinen Arbeitsmarkt schafften. Zwar habe die Bundesregierung Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geschaffen, wie zum Beispiel einen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, doch werde diese Möglichkeit kaum genutzt.

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Gibt es etwas Schöneres, als sich mit der ganzen Familie im gemütlichen Wohnzimmer unter der Decke zu versammeln, während es draußen dunkel und frostig ist?

Wie wäre es passend dazu mit einem winterlichen Klassiker aus der Küche? 
Unter https://www.familienkost.de/rezept_bratapfel.html finden Sie das perfekte Rezept. Lassen Sie Ihr Zuhause vom verlockenden Duft frischer Bratäpfel erfüllen und genießen Sie die gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie. 🍏✨

 #WinterGenuss #Familienzeit #BratapfelLiebe

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Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Dabei gehe es sowohl um mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt als auch um das generelle Recht auf Arbeit. Denn außer in Nordrhein-Westfalen haben Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz.

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Auch von einem inklusiven Arbeitsmarkt sei Deutschland noch weit entfernt. Das habe die zweite Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gezeigt. Im Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte von August 2023 heißt es, dass weder die Strukturen beruflicher Bildung noch der Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet seien und immer noch zu wenige Menschen mit Behinderung den Sprung von einer Werkstattbeschäftigung in den allgemeinen Arbeitsmarkt schafften. Zwar habe die Bundesregierung Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geschaffen, wie zum Beispiel einen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, doch werde diese Möglichkeit kaum genutzt.

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Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan ins Leben gerufen. Der Leitgedanke des Maßnahmenpakets ist die Inklusion: Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmt und gleichberechtigt in der Mitte der Gesellschaft leben können – ohne jegliche Diskriminierung etwa im Arbeitsalltag oder in der Schule. 

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Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Dabei gehe es sowohl um mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt als auch um das generelle Recht auf Arbeit. Denn außer in Nordrhein-Westfalen haben Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz.

Auch von einem inklusiven Arbeitsmarkt sei Deutschland noch weit entfernt. Das habe die zweite Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gezeigt. Im Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte von August 2023 heißt es, dass weder die Strukturen beruflicher Bildung noch der Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet seien und immer noch zu wenige Menschen mit Behinderung den Sprung von einer Werkstattbeschäftigung in den allgemeinen Arbeitsmarkt schafften. Zwar habe die Bundesregierung Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geschaffen, wie zum Beispiel einen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, doch werde diese Möglichkeit kaum genutzt.

Die Rahmenbedingungen im Arbeitsleben müssen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst werden, denn auch die Betriebe profitieren von einer inklusiven und diversen Mitarbeiterschaft, die Werte wie Toleranz, Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme lebt.

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Für den zweiten Tag unseres „BAG FE Adventskalenders“ haben wir eine kreative Idee für euch vorbereitet. 

Wie wäre es, teures Geschenkpapier zu umgehen und stattdessen eure Geschenke von außen in einzigartige Kunstwerke zu verwandeln? Schaut euch hier an, wie ihr euer eigenes, individuelles Geschenkpapier basteln könnt: https://www.geo.de/geolino/basteln/8680-rtkl-bastelanleitung-geschenkpapier-selbst-machen

Lasst eurer Kreativität freien Lauf und macht eure Geschenke zu etwas ganz Besonderem! 🎁✨ 

#BAGFEAdventskalender #Adventsgewinnspiel #Weihnachtszauber #Familienzeit #BAGFEHäuser #GemeinsamGenießen #Adventsfreude

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