Neun von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Zuschüsse zur Familienerholung. Dazu gehören die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Land zu Land verschieden.
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überarbeiten derzeit die Förderrichtlinien zur Familienerholung. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gelten besondere Förderbedingungen, die in den Ländern zu erfragen sind. Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. Dies ist allerdings nur in dem Bundesland möglich, in dem die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Anträge für diese Individualzuschüsse werden meist von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern direkt bearbeitet. Zum Teil sind auch die Sozialministerien zuständig. Einige Träger von Familienferienstätten haben einen eigenen Sozialfonds oder können über Spendenmittel kleine finanzielle Unterstützungen in besonderen Situationen weitergeben. Fragen Sie nach! (Stand 31.12.2020)