Förderungen

11 von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Zuschüsse zur Familienerholung. Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bieten Förderungen für die Familienerholung an. Diese Programme unterstützen Familien dabei, kostengünstige Urlaubsangebote wahrzunehmen und so eine erholsame Zeit zu verbringen.

Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Land zu Land verschieden. Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. Dies ist allerdings nur in dem Bundesland möglich, in dem die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Anträge für diese Individualzuschüsse werden meist von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebe­ne, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern direkt bearbeitet. Zum Teil sind auch die Sozialministerien zuständig. Einige Träger von Familienferienstätten haben einen eigenen Sozialfonds oder können über Spendenmittel kleine finanzielle Unterstützungen in besonderen Situationen weiter­geben. Fragen Sie nach! (Stand 01.01.2022)

Landesförderungen

Sonderförderungen

Bestellformular

Folgend können Sie unsere Veröffentlichungen (kostenfrei) bestellen. Zur Deckung der Portokosten senden Sie uns bitte einen adressierten und frankierten Rückumschlag zu. Nach der Bestellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail.