Zuschussmöglichkeiten

Die 84 Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind gemeinnützig. Gemeinnützig bedeutet, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können. Mit dem hier bereitgestellten Rechner können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen (Berechnungsgrundlage sind die Regelsätze, die ab 1. Januar 2022 gültig sind).

Zuschussrechner

Ermitteln Sie jetzt, ob für Sie die ermäßigten Preise gelten

In welchem Bundesland sind Sie wohnhaft?
Haben Sie das 75. Lebensjahr vollendet?
Haben Sie eine ärztliche Bestätigung für die besondere Erholungsbedürftigkeit (formloses Attest Ihres Hausarztes ist ausreichend)?
Sind Sie schwerbehindert (Kopie des Schwerbehindertenausweises erforderlich)?
Sind Sie Alleinerziehende/r oder Alleinstehende/r?
Leben Sie in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft?
Anzahl Volljährige im Haushalt (ab 18 Jahre)
Anzahl Jugendliche im Haushalt (14 bis 17 Jahre)
Anzahl Kinder im Haushalt (6 bis 13 Jahre)
Anzahl Kinder unter 6 Jahre im Haushalt
Jährliches Bruttoeinkommen der Familie (ohne Nachkommastellen, in Euro)
Die für Sie gültige Bemessungsgrenze liegt bei  €Ihr angegebenes Brutto-Jahreseinkommen liegt bei  €
Für Sie gelten die ermäßigten Preise!
Die ermäßigten Preise gelten für Sie leider nicht!

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