Urlaubszuschuss

Neun von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Zuschüsse zur Familienerholung. Dazu gehören die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nieder­sachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Land zu Land verschieden.

Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. Dies ist allerdings nur in dem Bundesland möglich, in dem die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Anträge für diese Individualzuschüsse werden meist von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebe­ne, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern direkt bearbeitet. Zum Teil sind auch die Sozialministerien zuständig. Einige Träger von Familienferienstätten haben einen eigenen Sozialfonds oder können über Spendenmittel kleine finanzielle Unterstützungen in besonderen Situationen weiter­geben. Fragen Sie nach! (Stand 31.12.2020)

Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Förderung?

Die Förderung ist abhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben. Ob Sie in Ihrem Bundesland eine Förderung beantragen können, erfahren Sie unter: https://bag-familienerholung.de/urlaubszuschuss/foerderungen/

Die Zuschüsse erhalten Sie in Form von gemeinnützigen Preisen unserer Familienferienstätten.Sie gelten, soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von Ihrem Bundesland. Diese Ermäßigung beantragen Sie im Rahmen der Buchung bitte direkt bei der jeweiligen Familienferienstätte. Mit dem hier bereitgestellten Rechner können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen.

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