Landesförderung Berlin

Landesförderung Berlin

Allgemeine Voraussetzungen

Sie planen Urlaub mit der ganzen Familie in Deutschland (in eine gemeinnützige Ferienstätte) und der Reisepreis übersteigt Ihr Budget, dann können Sie einen Antrag auf Förderung beim Deutschen Familienverband (DFV Berlin) stellen.

Der Zuschuss wird anhand des Familieneinkommens gemäß der geltenden Förderbedingen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährt

Voraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin hat. Auf Förderung der Familienerholung besteht kein Rechtsanspruch.

Zuschussleistungen

Nutzen Sie bitte den Online-Rechner, um Ihren Zuschuss zu ermitteln.

 

Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens 2, höchstens 14 Übernachtungen. Bitte beachten Sie, dass dieser Zuschuss alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden kann.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Anträge können bei den nachstehenden Familien- und Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die auch Auskünfte erteilen und über die jeweils aktuellen Förderbedingungen informieren:

Deutscher Familienverband – Landesverband Berlin e.V. (Familienerholung)
Wallenroder Str. 1 | 13435 Berlin
sekretariat@dfv-berlin.de

Weitere Informationen finden Sie hier.

Stand: 30.06.2025

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