Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgt pauschal eine Förderung pro Übernachtung und Familienmitglied in Höhe von 30 € pro Person für die Tage 1 bis 7, ab dem 8. Tag degressiv gestaffelt von 26 € bis 15 € /Person und Nacht.

Teilnahmeberechtigt sind Familien, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Eine Teilnahme an der geförderten Maßnahme ist möglich, wenn mindestens ein teilnehmendes Familienmitglied zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Träger der Jugendhilfe eine der folgenden Leistungen bezieht: 

  • Leistungen nach dem Kapitel 3 nach Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II),
  • Leistungen gemäß Kapitel 3 und 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Susanne Witt
Telefon: 0385/588 596 22
Fax: 0395-380 59732
E-Mail: susanne.witt@lagus.mv-regierung.de

Stand: 08.01.2026

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