Landesförderung Saarland

Allgemeine Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Saarland wohnhafte Familien sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern berücksichtigt werden. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landes; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Alter der Kinder

  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder arbeitslos ist,
  • grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • keine Altersbegrenzung für Kinder mit Behinderung.

Einkommensgrenzen

Das durchschnittliche Familiennettoeinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • für Eltern: 1.791 €
  • für Alleinerziehende: 1.194 €
  • zusätzlich je Kind: 597 €

Als Familiennettoeinkommen gilt die Summe der Nettoeinkommen der Eltern und ihrer Kinder. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen abzüglich gesetzlicher Abgaben (z. B. Lohn- und Einkommensteuer, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge sowie vergleichbare Aufwendungen bei Privatversicherten). Unterhaltszahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Nicht als Einkommen gelten insbesondere das Kindergeld sowie Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Pflegegeld).

Geförderte Urlaubsdauer

Ein Zuschuss zu den Kosten der Familienferienmaßnahme wird für höchstens 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Jede einzelne Maßnahme muss mindestens 4 Tage dauern. An- und Abreisetag zählen jeweils als ein Tag. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Zuschussleistungen

Die Förderung beträgt für höchstens 14 Tage:

  • 16 € pro Tag für jeden Elternteil bzw. Großelternteil,
  • 16 € pro Tag für jedes zum Haushalt gehörende Kind.

Für Familienmitglieder mit Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50) werden zusätzliche tägliche Zuschläge gewährt:

  • GdB 50–70: 5 €
  • GdB 80: 9 €
  • GdB 90: 13 €
  • GdB 100: 17 €

Geförderte Urlaubsdauer

Ein Zuschuss zu den Kosten der Familienferienmaßnahme wird für höchstens 21 Tage innerhalb von 2 Jahren gewährt, wobei jede einzelne Maßnahme mindestens 4 Tage dauern muss. An- und Abreisetag am Urlaubsort zählen als jeweils einen Tag. Für jede Maßnahme muss eine Antragstellung erfolgen.

Zuschussleistungen

Zuschusshöhe täglich für jeden Elternteil und jedes zum Haushalt gehörende Kind 13,00 €. Für Familienmitglieder mit Behinderung gibt es einen Zuschlag.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

66Der Antrag wird immer über einen Trägerverband gestellt (Arbeiterwohlfahrt Saarbrücken, fast alle Caritasverbände im Saarland, Diakonisches Werk an der Saar in Neunkirchen nebst den Diakonischen Zentren in Saarbrücken und Völklingen, Diakonisches Werk der Pfalz in Homburg sowie Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Saarbrücken).

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach durchgeführter Ferienmaßnahme und Vorlage der Abrechnungsbelege ebenfalls über die Träger.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Referat C3 – Kinder-, Jugend- und Familienpolitik

E-Mail: familienmassnahme@soziales.saarland.de
Tel: +49 681 501-5030
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/familiegleichstellung/famileleistungenaz/kinderjugendundfamilie/finanzielleunterstuetzung/finanzielleunterstuetzung 

Stand: 16.06.2026

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