Zuschussmöglichkeiten
Die 81 Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind gemeinnützig. Gemeinnützig bedeutet, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können. Mit dem hier bereitgestellten Rechner können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen (Berechnungsgrundlage sind die Regelsätze, die ab 01. Januar 2025 gültig sind.).
Zuschussrechner
Ermitteln Sie jetzt, ob für Sie die ermäßigten Preise geltenZurück zur übergeordneten Seite