Aktuelles

Start der Familienerholung NRW

Familien- und Arbeitsalltag zufriedenstellend zu bewältigen bedeutet schon in Zeiten ohne Krise oftmals eine große Herausforderung. Daher fördert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 Erholungsurlaube für Familien aus NRW in gemeinnützigen Familienferienstätten. Auch in einigen Familienferienstätten des Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. können Sie diese Förderung nutzen. Die Familienzeit NRW bietet Ihnen daher die Möglichkeit einen geförderten Aufenthalt von 3 bis max. 7 Nächten in einer passenden Einrichtung zu verbringen. Dabei sind Vollverpflegung und familienfreundliche Freizeitangebote inklusive.

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen erhalten Sie auf der Website des Projektträgers, dem Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unter www.familienerholung-nrw.de oder über die Informationshotline 0800 0005627.

Sie beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsene Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil.

Ab sofort können Sie bei der verantwortlichen Stelle dem Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. ihren Urlaub buchen.

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