Seit 2005 werden keine Landeszuschüsse mehr für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Eine Beantragung von Zuschüssen ist ggfs. über die Stiftungen der Katholischen Kirche in Baden-Württemberg und der Evangelischen Kirche für Ferienaufenthalte in eigenen gemeinnützigen Familienferienstätten möglich.
Landesprogramm „STÄRKE“
Die landesweiten Familienbildungsfreizeiten für besonders belastete Familien in Baden-Württemberg setzen auf gezielte Angebote für Familien, die in ihrem Alltag besonders viel leisten müssen. Im Jahr 2025 werden wieder insgesamt etwa 30 durch das Land Baden-Württemberg geförderte Freizeiten für diese Zielgruppen stattfinden. Familien waren in den vergangenen Jahren enorm gefordert. Insbesondere während der Pandemie sind bewährte Alltagsstrukturen weggebrochen und auch angesichts der derzeitigen Krisen und ihrer Folgen sind viele Kinder, Jugendliche und Eltern stark belastet.
Damit diese Familien Kraft tanken können, haben das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, der Kommunalverband für Jugend und Soziales und gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg gemeinsam ein Programm für Familien aufgelegt, deren besondere Bedürfnisse durch lokale Angebote oft nicht vollständig abgedeckt werden.
Die Kosten werden im Rahmen des Landesprogrammes STÄRKE finanziert. Für die gesamte Freizeit ist nur ein geringer Eigenanteil von 25 € p.P. (ab dem 1. Lebensjahr) zu entrichten, zzgl. der gesetzlichen Kurtaxe sowie die Kosten für An- und Abfahrt. Ggf. sind Eintrittsgelder oder Kosten für persönliche Belange zu berücksichtigen.
Eine detaillierte Beschreibungen der einzelnen Freizeiten sowie die Leistungen und Kosten finden sie hier.
Stand: 30.06.2025