Die Förderung des Freistaates Bayern wurde nach den Verbesserungen in den Jahren 2016 und 2020 ab 1. Mai 2023 erneut deutlich attraktiver ausgestaltet. Mit der neuerlichen Erhöhung der Einkommensgrenzen und der Zuschussleistung werden mit dieser Förderung noch mehr Familien erreicht. Darüber hinaus sind Familienurlaube weiterhin ganzjährig in allen relevanten Familienferienstätten möglich.
Allgemeine Voraussetzung
Gefördert werden nur Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten.
Dabei kann nur für gemeinsame Erholungsaufenthalte von Eltern, Elternteilen, Pflegeeltern und allein erziehenden Müttern und Vätern mit einem oder mehreren Kindern, für das/die Kindergeld bezogen wird, ein Zuschuss gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen gilt dies auch für gemeinsame Erholungsaufenthalte von Großeltern mit einem oder mehreren Enkelkindern, für das/die die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und alleinerziehende Mütter und Väter Kindergeld beziehen.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Familien ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung während des Erholungsaufenthaltes ist grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses (Nachweis ist erforderlich).
Gefördert wird jährlich ein Erholungsaufenthalt.
WICHTIGER HINWEIS!
Die Förderung des Freistaates Bayern kann ausschließlich für Familienurlaube in den Familienferienstätten gewährt werden, die im Verzeichnis der Familienferienstätten aufgeführt sind. Ins Verzeichnis der förderfähigen Familienferienstätten gelangen Sie hier: Verzeichnis der Familienferienstätten
Einkommensgrenzen
Das regelmäßige jährliche Nettoeinkommen (Summe der positiven Einkünfte des vorvergangenen Jahres abzüglich 27 % bzw. 22 % für Steuer und Sozialabgaben bei versicherungsfreien oder nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmern) zuzüglich etwaiger Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Bundeselterngeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht jedoch z. B. Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bayerisches Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld sowie Bayerisches Familiengeld) muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen.
Seit 01.05.2023 gelten bei der Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (FF) folgende Verbesserungen:
- allein erziehende Eltern (mit einem Kind) 31.000€
- beide Eltern (mit einem Kind) 34.000€
- je weiteres Kind 4.800€
Der Einkommensberechnung wird das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der sechs vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate zugrunde gelegt, wenn der Antragsteller dies unter Darlegung einer gewichtigen Änderung der Lebenssituation (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung) beantragt.
Geförderte Urlaubsdauer
Mindestens sechs Tage, höchstens 14 Tage; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Zuschussleistungen
Die Zuwendung beträgt täglich (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag):
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen Teilnehmer: bis zu 19,50 €
- für jedes berücksichtungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist: bis zu 25,50 €
Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Informationen zur Familienerholung sowie Anträge erhalten Sie beim:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Telefon: (0921) 605-3688 (Mo-Do 9.00 -11.30 Uhr)
www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung/index.php
Hier geht’s zum Online-Antrag auf Familienerholung
Elektronische Anfragen können über Kontaktformular des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Familienurlaube gefördert werden, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt ist. Eine unverbindliche Reservierung ist zulässig, eine Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung durch das ZBFS über den Eingang des Antrags erfolgen!
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unverzüglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte bzw. des Trägers der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung beim ZBFS. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar an die Familien.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter: http://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung/index.php
Fragen zu Urlaubsangeboten und -zielen beantworten:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V.
-Fachgebiet Vorsorge/Rehabilitation-
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
Tel: 08 21 / 31 56 – 3 03
Fax: 08 21 / 31 56 – 2 88
E-Mail: kur@caritas-augsburg.de
Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V.
-Abteilung Familienhilfe-
Obere Königstraße 4 b
96052 Bamberg
Tel: 09 51 / 86 04 – 4 36
Fax: 09 51 / 86 04 – 3 34 36
E-Mail: claudia.suck@caritas-bamberg.de
Internet: www.familienerholung-bamberg.de
Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche Bayern
Referat Bezirksstellen – Erholungsmaßnahmen
Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg
Tel: 09 11 / 93 54 – 315
Fax: 09 11 / 93 54 – 3 43 15
E-Mail: barth@diakonie-bayern.de
Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V.
-Erholungs- und Familienhilfe-
Von-der-Tann-Straße 7
93047 Regensburg
Tel: 09 41 / 50 21 – 1 26
Fax: 09 41 / 50 21 – 1 25
E-Mail: R.Bach@Caritas-Regensburg.de
Familienwerk der Diözese Passau
Domplatz 7
94032 Passau
Tel: 08 51 / 3 93 – 61 01
E-Mail: referat.ehe-familie@bistum-passau.de
Familienbund der Deutschen Katholiken in der Diözese Würzburg e. V.
Kürschnerhof 2
97070 Würzburg
Tel: 09 31 / 3 86 – 6 52 21
Fax: 09 31 / 3 86 – 6 52 29
E-Mail: fdk@bistum-wuerzburg.de