Landesförderung Bremen

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Allgemeine Voraussetzungen

Familien, die in Bremen wohnen und nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, können dennoch gemeinsam mit ihren Kindern einen Urlaub verbringen. Dafür können Sie einen Antrag auf Bezuschussung einer Familienerholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.

Einkommensgrenzen

Bei der Festlegung des Nettoeinkommens können nur die Unterhaltskosten und die Betreuungskosten bei Alleinerziehenden abgezogen werden. Mietaufwendungen sind pauschal in der Einkommenstabelle berücksichtigt. Jugendliche, mit eigenem Erwerbseinkommen, die nicht an der Maßnahme teilnehmen, bleiben unberücksichtigt.

Das Nettoeinkommen ist durch eine aktuelle Verdienstbescheinigung, dem aktuellen Job-Center-Bescheid oder bei Selbstständigen durch den Einkommensbescheid des vorletzten Jahres nachzuweisen.

Geförderte Urlaubsdauer

Die Erholungsmaßnahmen dürfen höchstens 21 Tage dauern (diese können nicht innerhalb des Kalenderjahres aufgeteilt werden), eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht.

Zuschussleistungen

Teilnehmer_innen der Familienerholung erhalten Zuschüsse im Rahmen des anrechnungsfähigen Nettofamilieneinkommens. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 15,00 Euro pro Tag und Familienmitglied oder wird höchstens bis zu den nachgewiesenen Kosten der Unterkunft und der Kosten einer Bahnfahrt übernommen.

Zuständige Stelle und Antragsverfahren

Auskünfte und Bearbeitung (vormittags) durch die

Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung
c/o ServiceBureau Jugendinformation
Gaby Benckert
Am Deich 62
28199 Bremen
Tel: (04 21) 33 00 89-11
Fax: (04 21) 33 00 89-22,
gaby.benckert@jugendinfo.de
www.schnakenberg-stiftung.de

Weitere Informationen finden sie hier.

Stand: 30.06.2025

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