Geförderter Familienurlaub für Thüringen
Familien mit kleinem Geldbeutel können sich Ihren Heimaturlaub fördern lassen. Reservieren Sie sich Ihren Familienurlaub. Die Teams in den Ferienstätten unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Gefördert werden:
Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen | Familien mit minderjährigen Kindern und/oder Enkelkindern | Familien mit Kindern mit Behinderung
Weitere Informationen zu den Angeboten der Familienferienstätten in Thüringen finden Sie unter https://www.thueringen-familienerholung.de/. Die Mitarbeiter im AWO Sano Ferienzentrum Oberhof, der Burg Bodenstein, der Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld, KiEZ Ferienpark Feuerkuppe und dem Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle freuen sich auf Ihren Besuch.
Thüringer Familien mit geringen Einkommen können vom Land geförderte Familienerholungsangebote in den fünf Thüringer Familienferienstätten sowie vier sonstige für Familienerholung geeignete Einrichtungen in Anspruch nehmen. Teilnehmen können Familien mit Kindern (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit Kindern sowie Großeltern mit Kindern).
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn das regelmäßig erzielte Familiennettoeinkommen das Vierfache des Regelbedarfs nach §28 SGB XII nicht übersteigt. Für Alleinerziehende tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes eines Haushaltsvorstands. Berechnungsgrundlage für die Förderung ist das Familiennettoeinkommen, dass sich aus dem Bruttoeinkommen der Familienmitglieder zuzüglich Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe und sonstigen Einkünften (außer Kindergeld und Kinderzuschlag), abzüglich Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Mietkosten zusammensetzt.
Die Familien, die gern an einem Angebot teilnehmen möchten, melden sich dabei direkt in der Einrichtung an. Den Antrag müssen Sie also nicht im Ministerium stellen, sondern Sie buchen in der Einrichtung Ihren Aufenthalt, und die Ermäßigung durch die Landesförderung wird direkt mit dem Preis verrechnet bzw. erhalten Sie bereits mit dem Angebot den vergünstigten Preis.
Gefördert wird ein Pauschalbetrag an den Übernachtungs- und Verpflegungsausgaben pro Tag
pro teilnehmenden Erwachsenen bis zu 30 Euro,
pro teilnehmendem kindergeldberechtigen Kind mit Behinderung bis zu 25 Euro und
pro teilnehmenden kindergeldberechtigten Kind bis 20 Euro
Familienerholungsaufenthalte, die zusammenhängend min. 2 Tage, i.d.R. max. 12 Tage (je nach Angebot des Trägers) andauern. An- und Abreisetag gelten als ein Kalendertag.
Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für und mit den teilnehmenden Familien.
Die von Ihnen gewünschten Informationen zu den Familienerholungsangeboten erhalten Sie direkt bei den Thüringer Familienferienstätten. Diese können Ihnen auch direkt sagen, welche freien Plätze in Ihrer Einrichtung verfügbar sind. Dort können Sie gern eine telefonische bzw. persönliche Beratung erhalten, die Kontaktdaten finden Sie untenstehend.
AWO SANO Ferienzentrum Oberhof
Zellaer Str. 48, 98559 Oberhof, Thüringen
Tel.-Nr.: 036842 / 281 0
Fax: 036842 / 281 55
info@ferienzentrum-oberhof.de
www.ferienzentrum-oberhof.de
Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld
Eichenweg 2, 37318 Uder, Thüringen
Tel.-Nr.: 036083 / 423 11
Fax: 036083 / 423 12
info@bfs-eichsfeld.de
www.bfs-eichsfeld.de
Ev. Familienerholungs- und Begegnungsstätte Burg Bodenstein
Burgstraße 1, 37339 Bodenstein, Thüringen
Tel.-Nr.: 036074 / 970
Fax: 036074/ 971 30
info@burg-bodenstein.de
www.burg-bodenstein.de
KiEZ Ferienpark Feuerkuppe
Ansprechpartnerin: Frau Hesse
Zur Feuerkuppe 2
99706 Sondershausen
Tel.-Nr.: 036334 / 59 69 98
info@ferienpark-feuerkuppe.de
www.ferienpark-feuerkuppe.de
Rothleimmühle Nordhausen
Ansprechpartnerin: Frau Witzel
Parkallee 2
99734 Nordhausen
Tel.-Nr.: 03631 / 902391
rothleimmuehle@jugendsozialwerk.de
www.jugendherberge-thueringen.de