Mit dem bisherigen Beratungsstand des Haushaltsausschusses steht fest, dass die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt für die gemeinnützigen Familienferienstätten geringer ausfallen als bisher befürchtet. Im Bundeshaushalt werden – vorbehaltlich des finalen Beschlusses im Januar 2024 – 1,125 Millionen Euro für den Bautitel im Einzelplan des BMFSFJ bereitgestellt. Ein guter Verhandlungserfolg, der sicherlich auch auf politische Fürsprecher und das große Engagement der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zurückzuführen ist. Familienerholung ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialstaatlichen Infrastruktur geworden. Ihre spezifischen Familienfreizeit- und Familienferienangebote sind ein Alleinstellungsmerkmal in der Familienförderung. Die investive Förderung des Bundes sowie die individuellen und investiven Zuschüsse der Bundesländer gewinnen mit den wachsenden Herausforderungen für Privatpersonen und Familienferienstätten zunehmend an Bedeutung. Der Ansatz im Bundeshaushalt unterstreicht die Bedeutung der Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten, wenn auch der Titelansatz in der bisherigen Höhe von 1,8 Millionen Euro nicht vollumfänglich beibehalten wird. Ziel der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. ist es, einen langfristigen Titelansatz für die Einrichtungen der Familienerholung zu sichern, auch über das Jahr 2024 hinaus. Nur so kann der Erhalt des Arbeitsfeldes Familienerholung in Familienferienstätten gesichert werden.
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