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Digitaler Workshop „Kinderschutz und Prävention“

05.12.2022. Gemeinnützige Familienferienstätten zählen zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie übernehmen damit pädagogische Aufgaben und stellen Leistungen für junge Menschen und Familien zur Verfügung, u.a. zur Stärkung des Kindewohls und der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei immer auf dem Thema „Kinderschutz“, welches darauf abzielt, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohl-vernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden.
Daher hat sich der BAG Familienerholung e.V. dem Thema „Kinderschutz und Prävention“ verstärkt angenommen und den Mitarbeitenden in den Familienferienstätten ein Fortbil-dungsangebot im Rahmen eines digitalen Workshops angeboten.
Für den ersten Teil durfte der BAG Familienerholung e.V. den Kindernothilfe e.V. begrüßen. Für den zweiten Teil konnten wir Referentinnen von dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen gewinnen. Am Workshop haben 54 Teilnehmerinnen aus unterschiedlichen Positionen in den Familienferienstätten teilgenommen. Wir bedanken uns für die rege Teilnahme und freuen uns über das große Interesse.
Zum Einstieg in das Thema hat Frau Pia Böhm, Referentin der Kindernothilfe, Zahlen und Fakten zu Kinderrechten durch ein Abfragetool mit den Teilnehmer*innen präsentiert. Dann wurde ausführlich Ziele, Mehrwert und Bestandteile eines Schutzkonzepts benannt. Zu Ver-tiefung wurde die Risiko- und Potenzialanalyse anhand von Beispielen erläutert. Um den Familienferienstätten den Einstieg in der Auseinandersetzung mit dem eigenen Schutzkon-zept zu geben, wurden neben den Schritten zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts auch Vorgehensweisen mit an die Hand gegeben.

Im zweiten Teil haben Herr Jörg Backes (NZFH, BZgA) und Frau Sandra Domagalla (NZFH, BZgA) den aktuellen Stand zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen in Deutschland erläutert und einen Bezug zur Familienerholung gezogen. Frau Christine Gerber (NZFH, DJI) und Frau Daniela Geyer (NZFH, DJI) haben im Anschluss die Mitarbeitenden der Familienferi-enstätten für Situationen, in denen der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht, sen-sibilisiert. Hier wurde vor allem die Rechtslage und die Pflicht als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe analysiert und anhand eines Fallbeispiels in Gruppen bearbeitet. Nach der Diskussion zum Fallbeispiel konnten Mitarbeitende Ihre Fragen an die Expertinnen richten.

Im Nachgang sendet die Geschäftsstelle den Teilnehmerinnen einen Online-Feedbackbo-gen zu, um den Erfolg dieses Workshops zu bemessen. Hier können die Teilnehmerinnen auch Vorschläge für weitere Workshopthemen machen.

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