Stellungnahme des BAG FE e.V. zu Empfehlungen des Deutschen Vereins
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat kürzlich seine Empfehlungen zur Familienförderung veröffentlicht. In den Ausführungen erkennt er an, dass Familien ein Anspruch auf Familienförderung haben, und damit auch auf die Angebote der Familienerholung gemäß § 16 SGB VIII. Es wird wie folgt argumentiert, dass Angebote der Familienerholung darauf abzielen, Mütter, Väter und andere Erziehungspersonen bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und das Selbsthilfepotenzial von Familien zu stärken.
In den Empfehlungen des Deutschen Vereins wird darauf eingegangen, dass der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. (BAG FE) als gemeinnützige Organisation den bundesweiten Zusammenschluss und das politische Wirken der Familienferienstätten vertritt. Dabei wird formuliert, dass die Ferienstätten gleichzeitig als Orte des informellen Lernens bedeutsam sind und als Orte, an denen Familien sowohl durch pädagogisch begleitete Angebote als auch durch situatives Lernen erfahren und lernen, Lösungen für die Herausforderungen des Familienalltags zu finden.
Der Deutsche Verein formuliert im Kern die beiden folgenden Empfehlungen:
1. Weiterentwicklung der Struktur der Familienförderung. Dafür bedarf es einen konzeptionellen Rahmen auf verschiedenen Kontexten und Ebenen, die eine Umsetzung der Familienhilfe als Teil der Jugendhilfeplanung und Teil einer integrierten Sozialplanung, die verbindliche Sicherstellung der Finanzierung sowie die Gewinnung und dauerhafte Bindung von Fachkräften mit sich bringen.
2. Weiterentwicklung der Angebote der Familienförderung. Wesentlich hierfür ist die Einrichtung zentraler Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, die Familien und Bildung durch die Weiterentwicklung und den Ausbau bestehender digitaler Angebote sowie durch die Umsetzung einer vielfältigen Mischung aus Komm-, Geh- und digitalen Strukturen fördern.
Der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. begrüßt die Empfehlungen des Deutschen Vereins und unterstützt die notwendigen Schritte zur Minderung und Bewältigung der Herausforderungen, mit denen Familien in Deutschland konfrontiert sind.
Den vollständigen Text der Empfehlungen finden Sie hier: https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2024/DV-11-24_Familienfoerderung.pdf
Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V.
Als Zusammenschluss rechtlich selbständiger und gemeinnütziger Träger von über 80 gemeinnützigen Familienferienstätten sowie Organisationen und Verbänden der gemeinnützigen Familienerholung koordiniert und vertritt der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. (BAG FE) gemeinsame Positionen, Perspektiven und Konzepte der gemeinnützigen Familienerholungsarbeit im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu wirkt er träger- und einrichtungsübergreifend sowie in Kooperation mit sozial- und familienpolitischen Fachverbänden auf die Verbesserung der rechtlichen, fachlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hin. Insbesondere zielt er darauf ab, dass die gemeinnützige Familienerholung als wichtige familienpolitische Leistung der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie Anerkennung und Berücksichtigung findet.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Hermann-Josef Tebroke, MdB Christina Borchert
Vorsitzender BAG Familienerholung Geschäftsführerin BAG Familienerholung