Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgt pauschal eine Förderung pro Übernachtung und Familienmitglied in Höhe von 30 € für einen Zeitraum von mindestens 5 bis maximal 14 Tagen, ab dem 8. Tag sinkt der Zuschuss bis auf 15 €. Die zu fördernden Familien müssen bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.regierung-mv.de (Ministerium für Gesundheit und Soziales, Thema „Familie und Jugend“) und unter den folgenden Kontaktdaten:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Susanne Witt
Telefon: 0385/588 596 22
Fax: 0395-380 59732
E-Mail: susanne.witt@lagus.mv-regierung.de