Allgemeine Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
Einkommensgrenzen
Die Förderung des Familienurlaubs orientiert sich an der Familien-Einkommensgrenze nach
§ 53 Abgabenordnung. Der zuständige Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. ist den Familien bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich. Eine unverbindliche Vorabberechnung ist unter folgendem Link möglich:
https://www.diakonie-reisedienst.de/berechnung-der-wirtschaftlichen-hilfebeduerftigkeit
Geförderte Urlaubsdauer
Zuschussfähig ist ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit.
Zuschussleistungen
Inklusive sind Unterbringung, Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.
Zuständige Stelle
Die Familienerholung wird über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Die Familien stellen einen Antrag online über die Seite des Reisedienstes unter www.familienerholung-nrw.de. Der Reisedienst steht den Familien sehr gerne auch telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) für Fragen rund um den Urlaub und zur Antragstellung zur Verfügung.
Die Ansprechperson beim Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. ist:
Axel Nickol
Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
Fachbereich Reise und Erholung
Nicolaistraße 2
59423 Unna