Landesförderung Nordrhein-Westfalen

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Allgemeine Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.

Einkommensgrenzen

Die Förderung des Familienurlaubs orientiert sich an der Familien-Einkommensgrenze nach

§ 53 Abgabenordnung. Der zuständige Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. ist den Familien bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich. Eine unverbindliche Vorabberechnung ist unter folgendem Link möglich:

https://www.diakonie-reisedienst.de/berechnung-der-wirtschaftlichen-hilfebeduerftigkeit

Geförderte Urlaubsdauer

Zuschussfähig ist ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit.

Zuschussleistungen

Inklusive sind Unterbringung, Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.

Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.

Zuständige Stelle

Die Familienerholung wird über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. organisiert. Die Familien stellen einen Antrag online über die Seite des Reisedienstes unter www.familienerholung-nrw.de. Der Reisedienst steht den Familien sehr gerne auch telefonisch unter 0800 0005627 (kostenfrei) für Fragen rund um den Urlaub und zur Antragstellung zur Verfügung.

Die Ansprechperson beim Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. ist:

Axel Nickol

Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.

Fachbereich Reise und Erholung

Nicolaistraße 2

59423 Unna

www.familienerholung-nrw.de

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