Landesförderung Rheinland-Pfalz

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Allgemeine Voraussetzungen

Für das Land Rheinland-Pfalz ist die besondere Förderung der Familienerholung ein Gebot sozialer Gerechtigkeit und zugleich eine Maßnahme gezielter Familienförderung. Tatsächlich fällt es insbesondere jungen Mehrkindfamilien und Einelternfamilien mit häufig niedrigem Familieneinkommen, aber auch Familien mit einem behinderten Familienmitglied oft finanziell schwer, sich einen Familienurlaub zu leisten.

Bezuschusst werden gemeinsame Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.

Der Zuschuss des Landes für Familienferien ist generell einkommensabhängig. Das heißt, das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Einkommensgrenze

Förderstufe A (Regelförderung):

  • 1.073,71 Euro für beide Eltern
  • 869,20 Euro für allein Erziehende
  • 306,78 Euro für jedes Kind der Familie

Förderstufe B (für Elternzuschuss bei besonders niedrigem Einkommen):

  • 818,07 Euro für beide Eltern
  • 613,55 Euro für allein Erziehende
  • 230,08 Euro für jedes Kind der Familie

Mit Einkommensgrenze ist das regelmäßige monatliche Familiennettoeinkommen gemeint, bis zu dem gefördert wird. Kindergeld, Kinderzuschlag, Basiselterngeld (bis maximal 300 Euro), ElterngeldPlus (bis maximal 150 Euro), Pflegegeld und vergleichbare Leistungen für Pflegekinder, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie besondere Leistungen für Schwerbehinderte einschließlich steuerlicher Entlastungen bleiben bei der Berechnung des Einkommens unberücksichtigt.
Dies gilt auch für Steuern, Sozialversicherung, haushaltsübliche Versicherungen sowie Werbungskosten. Der Einkommensnachweis entfällt bei Empfängerinnen und Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder von Arbeitslosengeld II.

Geförderte Urlaubsdauer

Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von mind. 5 und höchstens 21 Tagen Dauer. Außerdem gilt die Regel, dass innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 21 Tage gefördert werden.

Zuschussleistungen

Der allgemeine Zuschuss (Förderstufe A) beträgt 25 Euro pro Tag und Kind und 30 Euro für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung.
Eltern mit besonders niedrigem Einkommen (Förderstufe B) erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10 Euro pro Tag und Elternteil.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Der Antrag auf Familienzuschuss ist zustellen:

  • beim Träger der Erholungsmaßnahme,
  • bei der Familienferienstätte selbst oder
  • direkt bei dem für die Bewilligung zuständigen

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Landesjugendamt –
Reiterstraße 16
76829 Landau
Tel: (0 63 41) 26 267
E-Mail: Poststelle-ld@lsjv.rlp.de
www.lsjv.rlp.de
Dort sind auch die Antragsvordrucke erhältlich.

Neben dem Landesjugendamt erteilen Auskünfte die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), Familienorganisationen in Rheinland-Pfalz (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Familienbund der Katholiken und Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen).

Arbeiterwohlfahrt – Bezirksverband Rheinland e.V.
Dreikaiserweg 4
56068 Koblenz
Tel: (02 61) 3 006–0
E-Mail: info@awo-rhn.de
www.awo-rheinland.de

Arbeiterwohlfahrt – Kreisverband Südpfalz e.V.
Waldstraße 38
76870 Kandel
Tel: 0 72 75/ 56 91 oder 960132
E-Mail: awo.suedpfalz@vg-kandel.de

Diakonisches Werk Pfalz
Karmelitenstr. 20
67326 Speyer
Tel: 062 32/ 664 20
E-Mail: zentrale@diakonie-pfalz.de
www.diakonie-pfalz.de

Familienbund der Katholiken
Bischöfliches Ordinariat Mainz
Bischofsplatz 2, 55116 Mainz
Tel: (0 61 31) 253 251
E-Mail: stephan.weidner@bistum-mainz.de

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter,
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Kaiserstr. 29
55116 Mainz
Tel: 0 61 31/ 61 66 33
E-Mail: info@vamv-rlp.de
www.vamv-rlp.de

Weiter Informationen finden Sie hier.

Stand: 30.06.2025

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