In Sachsen-Anhalt werden seit 2010 keine Zuschüsse zur individuellen Familienerholung mehr gewährt.
Landesverwaltungsamt – Landesjugendamt –
Neustädter Passage 15
06122 Halle
Tel: 03 45/ 69 12-0
Förderung von Familienbildungsangeboten im Land Sachsen-Anhalt
Förderung von Familienbegegnung mit Bildung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Gruppenmaßnahmen mit mindestens acht Familien. Der Urlaub dauert mindestens drei und höchstens zehn Tage. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens 70 Prozent der Teilnehmenden Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen.
Interessierte Familien können sich über passende Maßnahmen bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, bei Familienverbänden des Landes Sachsen-Anhalt und dem Deutschen Jugendherbergswerk Sachsen-Anhalt informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Kontakt:
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
– Geschäftsführer Herr Roes
Leibnizstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6225023
E-Mail: eaf-sachsen-anhalt@gmx.de
Stand: 30.06.2025