Landesförderung Schleswig-Holstein

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Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen im Rahmen des Jugendferienwerkes für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien sowie Familienurlaube für finanziell leistungsschwache Familien und kinderreichen Familien.

Die Fördermöglichkeit besteht ab dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2025.

Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche fördert das Land mit bis zu 12,00 Euro pro Tag und Kind. Höchstens jedoch 1/3 der zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Kind. Die Familien sollen bei den Ferienmaßnahmen einen angemessenen Anteil der Kosten tragen (bis zu 9,70 €/Tag/Kind, bei besonderen Fahrten bis zu 12,00 €) Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche werden mindestens sieben Tage gefördert, maximal einundzwanzig Tage.

Familienurlaube können pro Familienmitglied und Reisetag mit bis zu 18,00 Euro bezuschusst werden, höchstens jedoch bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.  Die Urlaube können für die Dauer von mindestens 5 Tagen inkl. An- und Abreisetag und maximal 14 Tage inkl. An- und Abreisetag bezuschusst werden. Die 14 Tage können auf maximal zwei Urlaube pro Jahr verteilt werden.

Nähere Auskünfte können die Jugendämter erteilen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LJA/Ansprechpartner/_functions/Akkordeon_Typ_kontaktdaten_JAStadt.html?nn=2cff66c8-be5f-4b7a-83ba-325f2daf00f9

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LJA/Ansprechpartner/_functions/Akkordeon_Typ_kontaktdaten_JAKreis.html?nn=2cff66c8-be5f-4b7a-83ba-325f2daf00f9

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