Sonderförderung Corona

Zurück zur Übersicht

Als Reaktion auf die besonderen Umstände für Familien während der Corona-Pandemie, haben einige Bundesländer ein Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholung veröffentlicht. Diese Programme sind zeitlich und /oder in ihrem Umfang begrenzt, ein früher Antrag auf Förderung über diese Programme ist angeraten.

Sonderförderungen gibt es derzeit in:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Thüringen

Nordrhein-Westfalen

Leider sind alle Plätze in NRW für das Jahr 2021 bereits ausgeschöpft. Wir freuen uns, dass wir sehr vielen Familien einen Erholungserlaub in Familienferienstätten ermöglichen konnten. Sollte es in Zukunft ähnliche Projekte geben, erfahren Sie dies auf der Homepage

www.familienerholung-nrw.de

Derzeit vermittelt der Reisedient der Diakonie Ruhr-Hellweg weiterhin bereits beantragte Familienferienwochen und geben Ihnen schnellstmöglich Bescheid, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben.

Sie können vorab überprüfen ob Sie antragsberechtigt sind. Eine einfache Prüfung finden sie hier!

Das Programm „1000 Ferienwochen für Familien aus Nordrhein-Westfalen in Familienferienstätten“ hat ein Fördervolumen in Höhe von 1 Million Euro für 2021. Inkludiert sind Vollverpflegung und familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote, um den Pandemie-Alltag hinter sich zu lassen und gemeinsame Zeit zu genießen.

Ab sofort können Familien, insbesondere auch Alleinerziehende, eine Woche Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. per Mail unter info@familienerholung-nrw.de oder  unter der Rufnummer 0800 0005627 buchen. Der Informationsflyer mit allen wichtigen Angaben zur Familienferienwoche erreicht die Familien in diesen Tagen über die Familienzentren und die weitere Kinder- und Jugendhilfestruktur. Eine kostenfreie Buchungshotline und die online-Antragstellung wurde bereits eingerichtet. Die Familienerholungswoche kann in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit erfolgen.

Der Urlaub kann in einer der Familienferienstätten der BAG Familienerholung, vorranging in NRW erfolgen. Dazu gehören die Ferienstätten:

  • Familienferienstätte St. Ludger, Dahlem-Baasem
  • Haus Maria in der Aue, Wermelskirchen
  • Heinrich Lübke Haus, Möhnesee-Günne
  • Matthias-Claudius-Haus, Meschede-Eversberg
  • Naturfreundehaus Käte Strobel; Gummersbach
  • Naturfreundehaus Teutoburg Bielefeld

Die Förderung richtet sich an interessierte Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien, die nach §53 Abgabenordnung förderberechtigt sind. Der Reisedienst ist bei der Berechnung beziehungsweise Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen sie selbst.

Download Flyer

Thüringen

Zu Beginn der letzten Woche hat das Bundesland Thüringen ein neues Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholung veröffentlicht. Zusammen mit zahlreichen gemeinnützigen Familienferienstätten hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Unterstützungsangebot entwickelt, um durch die Corona-Pandemie belastete Familien nicht nur zu entlasten, sondern auch zu würdigen und die herausragenden Leistungen während der Pandemie anzuerkennen.

In dem neuen Sonderprogramm werden Eltern mit ihren kindergeldberechtigten Kindern sowie mit behinderten Kindern unterstützt. Außerdem können auch Großeltern mit ihren Enkelkindern, mit oder ohne deren Eltern sowie Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern das Angebot nutzen. Die einzige Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Thüringen.

Gefördert werden individuelle Erholungsaufenthalte von Familien in einer Thüringer Familienferienstätte oder anderen Thüringer Familienerholungseinrichtung, die sich an diesem Programm beteiligen. Hier gibt es außerdem die Möglichkeit an freizeitpädagogischen oder Kreativangeboten in den Familienferienstätten teilzunehmen. Bei Bedarf können stundenweise Kinderbetreuungsangebote in Anspruch genommen werden.

Zu den teilnehmenden Einrichtungen gehören:

  • AWO SANO Ferienzentrum Oberhof
  • Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld
  • Evangelische Familienerholung- und Bildungsstätte Haus am Seimberg
  • Familienerholungs- und Begegnungsstätte Burg Bodenstein
  • Rothleimmühle Nordhausen
  • Ferienpark Feuerkuppe
  • Naturfreundehaus Thüringer Wald

Ein geförderter Aufenthalt muss mindestens zwei bis maximal sieben Übernachtungen beinhalten, der Zeitpunkt des Erholungsurlaubes kann jedoch frei im Zeitraum des Programms (ab sofort bis zum 31. Dezember 2021) gewählt werden. Das Land bezuschusst 20 Euro je Übernachtung für Erwachsene und Kinder ab 18 Jahre und 15 Euro je Übernachtung für Kinder bis 17 Jahre.

Bei Interesse an dem Erholungsaufenthalt können Sie sich direkt in der Familienerholungseinrichtung melden, um dort ein Anmeldeformular zu erhalten. Die benötigten Nachweise werden diesem Formular dann beigefügt.

Weitere Informationen zum Thüringer Förderprogramm für Familienerholung erhalten Sie unter https://www.tmasgff.de/soziales/familie/einrichtungen-fuer-familien.

Download Flyer

Bestellformular

Folgend können Sie unsere Veröffentlichungen (kostenfrei) bestellen. Zur Deckung der Portokosten senden Sie uns bitte einen adressierten und frankierten Rückumschlag zu. Nach der Bestellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail.