Sonderförderung Corona

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Zu Beginn der letzten Woche hat das Bundesland Thüringen ein neues Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholung veröffentlicht. Zusammen mit zahlreichen gemeinnützigen Familienferienstätten hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Unterstützungsangebot entwickelt, um durch die Corona-Pandemie belastete Familien nicht nur zu entlasten, sondern auch zu würdigen und die herausragenden Leistungen während der Pandemie anzuerkennen.

In dem neuen Sonderprogramm werden Eltern mit ihren kindergeldberechtigten Kindern sowie mit behinderten Kindern unterstützt. Außerdem können auch Großeltern mit ihren Enkelkindern, mit oder ohne deren Eltern sowie Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern das Angebot nutzen. Die einzige Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Thüringen.

Gefördert werden individuelle Erholungsaufenthalte von Familien in einer Thüringer Familienferienstätte oder anderen Thüringer Familienerholungseinrichtung, die sich an diesem Programm beteiligen. Hier gibt es außerdem die Möglichkeit an freizeitpädagogischen oder Kreativangeboten in den Familienferienstätten teilzunehmen. Bei Bedarf können stundenweise Kinderbetreuungsangebote in Anspruch genommen werden.

Zu den teilnehmenden Einrichtungen gehören:

  • AWO SANO Ferienzentrum Oberhof
  • Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld
  • Evangelische Familienerholung- und Bildungsstätte Haus am Seimberg
  • Familienerholungs- und Begegnungsstätte Burg Bodenstein
  • Rothleimmühle Nordhausen
  • Ferienpark Feuerkuppe
  • Naturfreundehaus Thüringer Wald

Ein geförderter Aufenthalt muss mindestens zwei bis maximal sieben Übernachtungen beinhalten, der Zeitpunkt des Erholungsurlaubes kann jedoch frei im Zeitraum des Programms (ab sofort bis zum 31. Dezember 2021) gewählt werden. Das Land bezuschusst 20 Euro je Übernachtung für Erwachsene und Kinder ab 18 Jahre und 15 Euro je Übernachtung für Kinder bis 17 Jahre.

Bei Interesse an dem Erholungsaufenthalt können Sie sich direkt in der Familienerholungseinrichtung melden, um dort ein Anmeldeformular zu erhalten. Die benötigten Nachweise werden diesem Formular dann beigefügt.

Weitere Informationen zum Thüringer Förderprogramm für Familienerholung erhalten Sie unter https://www.tmasgff.de/soziales/familie/einrichtungen-fuer-familien.

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