Derzeit stehen keine Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung.
In ausgewählten Fällen fördert das Land Hessen Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wie:
- Erholungsaufenthalte in Heimen (Erholungsheime, Jugendheime, Jugendherber-gen, Schullandheime, Kinderheime etc.), in Zeltlagern in Verbindung mit festen Einrichtungen und in angemieteten Räumen,
- Tageserholungen (Stadtranderholungen), Tageswanderungen, Ferienbetreuungsmaßnahmen und Ferienspiele.
Förderfähig sind Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen nach Nr. 3 und die anteilsmäßigen Ausgaben für die Beschäftigung von Betreuungskräften. Die Förderung beträgt pro Tag und geförderte Person 10,00 EUR und die Förderung darf nicht mehr als die tatsächlich dem Träger der Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung entstandenen Kosten betragen. Es ist maximal eine Förderung bis zu dem in Aussicht gestellten Betrag möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat Familie – II 4.2
Sonnenberger Straßen 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel: 0611/3219-3623
Stand: 30.06.2025