Derzeit stehen keine Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung.
In ausgewählten Fällen fördert das Land Hessen Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wie:
- Erholungsaufenthalte in Heimen (Erholungsheime, Jugendheime, Jugendherbergen, Schullandheime, Kinderheime etc.), in Zeltlagern in Verbindung mit festen Einrichtungen und in angemieteten Räumen, Tageserholungen (Stadtranderholungen), Tageswanderungen, Ferienbetreuungsmaßnahmen und Ferienspiele.
Eine gezielte Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach sozialen Gesichtspunkten ist erforderlich. Träger der Maßnahmen können die Jugendämter und Kommunen sowie die anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege sein. Die Zuwendung wird zu den Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und den anteilsmäßigen Ausgaben für die Beschäftigung von Betreuungskräften gewährt.
Sie wird als Projektförderung in Form einer pauschalierten Festbetragsförderung geleistet und beträgt pro Tag und geförderter Person 10 €. Für diesen Förderbereich stellt das Land Hessen den Jugendämtern Mittel in Höhe von jährlich 250.000 € zur Verfügung. Das Jugendamt entscheidet über den Mitteleinsatz im Jugendamtsbezirk. Ihm obliegt die Koordinierung der Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat Familie – II 4.2
Sonnenberger Straßen 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel: 0611/3219-3623