Landesförderung Sachsen-Anhalt

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In Sachsen-Anhalt werden seit 2010 keine Zuschüsse zur individuellen Familienerholung mehr gewährt.

Landesverwaltungsamt – Landesjugendamt –
Neustädter Passage 15
06122 Halle
Tel: 03 45/ 69 12-0

Förderung von Familienbildungsangeboten im Land Sachsen-Anhalt
Förderung von Familienbegegnung mit Bildung

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Begegnungsmaßnahmen mit Bildung für Familien, insbesondere solche, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen beziehungsweise über ein niedriges Einkommen verfügen.

Gefördert werden Maßnahmen in Trägerschaft

  •    der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF) LV Sachsen-Anhalt e. V.
  •    des Deutschen Familienverbandes (DFV) LV Sachsen-Anhalt e. V.
  •    des Familienbundes im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt e.V.
  •    des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) LV Sachsen-Anhalt e. V.
  •    CVJM Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Die Familienerholung mit Bildungsangeboten dauert mindestens 2 und höchstens 14 volle Tage. Interessierte Familien können sich über passende Maßnahmen bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) informieren.

Kontakt:
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
 – Geschäftsführer Herr Roes
Leibnizstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6225023
E-Mail: eaf-sachsen-anhalt@gmx.de

Infos auch unter www.familieninfo-sachsen-anhalt.de

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