In Sachsen-Anhalt werden seit 2010 keine Zuschüsse zur individuellen Familienerholung mehr gewährt.
Landesverwaltungsamt – Landesjugendamt –
Neustädter Passage 15
06122 Halle
Tel: 03 45/ 69 12-0
Förderung von Familienbildungsangeboten im Land Sachsen-Anhalt
Förderung von Familienbegegnung mit Bildung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Begegnungsmaßnahmen mit Bildung für Familien, insbesondere solche, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen beziehungsweise über ein niedriges Einkommen verfügen.
Gefördert werden Maßnahmen in Trägerschaft
- der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF) LV Sachsen-Anhalt e. V.
- des Deutschen Familienverbandes (DFV) LV Sachsen-Anhalt e. V.
- des Familienbundes im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt e.V.
- des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) LV Sachsen-Anhalt e. V.
- CVJM Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Die Familienerholung mit Bildungsangeboten dauert mindestens 2 und höchstens 14 volle Tage. Interessierte Familien können sich über passende Maßnahmen bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) informieren.
Kontakt:
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
– Geschäftsführer Herr Roes
Leibnizstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6225023
E-Mail: eaf-sachsen-anhalt@gmx.de
Infos auch unter www.familieninfo-sachsen-anhalt.de